Temporäre Corona-Restriktionen ab 02.11.2020

info@fscfranken.de - modellflug@fscfranken.de - vorstand@fscfranken.de - Luftaufsicht (§ 29 LuftVG)

Halter-Info/-Anordnung (29.10.2020):

Das Fluggelände ist für die dort ansonsten berechtigt Fliegenden nur die luftrechtl. gesetzeskonforme Gelegenheit zum Ausüben ihres Individualsports.

Unabhängig von jeglicher ggf. auch schärferen gesetzl. Grundlage und/oder Auslegung (die genaue verbindliche Formulierung kommt ja wohl erst noch),
die dann selbstverständlich ausdrücklich eigenverantwortlich zu erfüllen und zu verantworten ist (!),
verschärft der FSC FRANKEN die Coronaregeln der FlugBO ab 02.11.2020 bis auf Weiteres wie folgt:

  • Gleitschirm: § 4c (8f): max. 1*) 2 startbereite Schirme!

  • Modellflug: § 4b (2a): max. 2*) 3 aktive Piloten.

  • Gastflieger: Aktuell coronabedingt leider keine Gastflieger möglich!
    (s.a. Modellflug, s. Gleitschirm)

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    *): Sicherheitstechnische Anpassung an luftaufsichtliche Erfordernisse/Möglichkeiten nach Wahrnehmung Ortstermin am 25.03.2021
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    Eindeutigstes „Signal“ eines Individualsports nach außen wäre sicher, wenn ggf. (sofern das gesetzl. überhaupt möglich!) eben „freiwillig“ sogar auch nur 1 Pilot fliegt. Zumindest beim Modellfliegen ist Ausweichen in erlaubnisfreies Gelände wohl relativ einfach.
    Und wenn jemand die nächsten 4 Wochen gar nicht fliegt, ist das sicher nicht falsch!
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    Aktuelles - Perspektive (01.05.2021)
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    Bleibt gesund!